Na, es geht doch!
Jetzt brauch mal noch nicht mal mehr ein Flugbuch führen.
Zitat von der DHV-Seite:
Laut LuftPersV § 45 Abs. 2 dürfen die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für Hängegleiter und Gleitsegel eine ausreichende fliegerische Übung aufweist. Die Einzelheiten werden vom Beauftragten festgelegt. Der DHV hat als Beauftragter hierzu ab 1.2.07 neu festgelegt:
Die fliegerische Übung gilt als gegeben, solange dem DHV keine Tatsachen bekannt werden, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können des Lizenzinhabers rechtfertigen. In diesem Fall kann der DHV die Ausübung der Rechte einer Lizenz von einer Überprüfung und Nachschulung abhängig machen. Das Österreichische Verkehrsministerium hat die gleiche Regelung in Kraft gesetzt.
Für Tandempiloten bleibt es beim bisherigen Checkflug.
Also einfach nicht böse auffallen, und dann ist der Schein endlos gülitg. Wie beim Autoführerschein..ist doch okay. Weiter so DHV!
-Klaus
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